AGB • 1030 Werbeagentur Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen die MK zehndreißig GmbH (kurz „zehndreißig“) gegenüber einer anderen Partei (im folgenden Text als „Kunde“ oder „Auftraggeber“ betitelt) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Grundlage für den Vertrag der Geschäftsbeziehung mit der MK zehndreißig GmbH sind die schriftliche Einzelvereinbarung („Einzelvereinbarung“) und diese AGB (auch alle nachfolgenden Dokumente, welche als „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“ bezeichnet werden). Sollten Widersprüche oder Abweichungen eintreten, ist zunächst die schriftliche Einzelvereinbarung, sowie danach die AGB maßgeblich.

1.3 Alle Preise gelten wie in der Preisliste angegeben, beziehungsweise wie im schriftlichen Angebot akzeptiert. Vorbehaltlich sämtlicher Preisänderungen, Irrtümer oder Druckfehler.

1.4 Mit der Vertragserklärung des Auftraggebers, gelten die Vertragsgrundlagen als anerkannt und akzeptiert. Selbst wenn die Vertragsgrundlagen nicht nochmals ausdrücklich wiederholt und vereinbart wurden. Sie behalten stets ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für alle zukünftigen Verträge. Ebenso gilt die Vertragsgrundlage auch für Vertragsänderungen nach dem Vertragsabschluss.

1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden, welche den AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, gelten nicht als Bestandteil des Vertrags, es sei denn, die MK zehndreißig GmbH stimmt im Ausnahmefall ausdrücklich, schriftlich zu.

2. Leistungserbringung

2.1 Der Leistungsumfang wird in der Regel auf Basis des Angebots der MK zehndreißig GmbH und in Form einer Einzelvereinbarung festgelegt.

2.2 Die MK zehndreißig GmbH behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen vollständig oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.3 Aus dem Angebot der MK zehndreißig GmbH ergibt/ergeben sich der/die von zehndreißig zu erbringende/n Leistungsumfang/die Teilleistungen und der vorläufige Zeitpunkt zur Fertigstellung des Projekts. Soweit Leistungen von zehndreißig nicht ausdrücklich im Angebot/oder Einzelvertrag zugesagt werden, gelten diese nicht als Bestandteil des Vertrages, selbst wenn ein erweiterter Funktionsumfang inkludiert oder ermöglicht werden könnte.

2.4. Der von der MK zehndreißig GmbH angegebene Zeitpunkt zur Fertigstellung des Werks, dient lediglich als ungefähre Orientierung. Der tatsächliche Zeitpunkt der vollständigen Erbringung des Werks kann je nach Arbeitsaufwand variieren. Die MK zehndreißig GmbH behält sich daher Abweichungen innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Tagen vor. In jedem Fall, wenn diese Verzögerung die 14 Tage nicht überschreitet, stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere wegen Verzögerung der Leistung/en, zu.

3. Abnahme der Leistungen

3.1 Sollte die zu erbringende/erbrachte Leistung von zehndreißig in der Erstellung eines Werks (wie z.B. die Erstellung einer Webseite) bestehen, so wird die MK zehndreißig GmbH das fertiggestellte Werk nach Vollbringung der vorher definierten Leistungen/Teilleistungen, dem Kunden zur Abnahme zur Verfügung stellen.

3.2 Die Abnahme des von zehndreißig angebotenen Produkts durch den Kunden ist verpflichtend und muss auf Verlangen der MK zehndreißig GmbH vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

3.3 Wenn der Kunde die Abnahme ohne triftigen Grund verweigert, gilt das Werk dennoch als abgenommen. Sollte der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen auf das Angebot reagieren, gilt das Projekt ebenfalls als abgenommen. Änderungswünsche können dann nicht mehr geltend gemacht werden und der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die weitere Funktionalität des Werks. Die MK zehndreißig GmbH entzieht sich jeglicher, weiteren Gewährleistung oder Verpflichtung zur Erbringung von nachfolgenden Leistungen/Teilleistungen.

3.4. Die Werksübergabe durch die MK zehndreißig GmbH an den Kunden gilt mit der Abnahme als abgeschlossen. Die Leistungspflichten von zehndreißig gelten als erfüllt. Ab jenem Zeitpunkt trägt der Kunde selbst die volle Verantwortung für das Weiterbestehen und die fortlaufende Funktionstüchtigkeit des Werks.

3.5. Ist das Werk in mehrere Teilleistungen unterteilt, behält sich zehndreißig das Recht vor, die Abnahme der einzelnen Teilleistung(en) zu verlangen.

3.6. Bei Abnahmen von Teilleistungen ist zehndreißig berechtigt, jedoch aber nicht verpflichtet, Teilrechnungen zu stellen. Sollte der Kunde länger als 7 Tage im Verzug mit der Bezahlung der Rechnung sein, so behält sich die MK zehndreißig GmbH das Recht vor, weitere Leistungen nicht zu erbringen. Alle noch geltenden Leistungsansprüche des Kunden sind, bis zur vollständigen Bezahlung der Teilrechnung/en durch den Kunden, verwirkt. Die zehndreißig GmbH ist berechtigt nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen sind Kredite im Sinne des § 1168 Abs. 1 ABGB ausgeschlossen.

3.7. Bezahlt der Kunde die Rechnung/Teilrechnung vorbehaltlos, so gilt das Projekt als abgeschlossen und durch den Kunden abgenommen.

3.8. Sollte der Kunde sich ohne sachlichen Grund weigern, das Werk oder etwaige erbrachte Leistungen/Teilleistungen durch zehndreißig abzunehmen, so ist die MK zehndreißig GmbH berechtigt jegliche weitere Leistungs-/Teilleistungserbringung unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk zu verweigern. Der Entgeltanspruch der MK zehndreißig GmbH an den Kunden ist auch dann geltend, wenn der Kunde binnen 14 Tagen der Aufforderung zur Abnahme des Projekts nicht nachkommt. Die MK zehndreißig GmbH ist in solch einem Fall nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von mindestens zusätzlichen 14 Tagen zudem berechtigt, unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten. Eine Anrechnung im Sinne des § 1168 Abs 1 ABGB ist in diesen Fällen nicht möglich.

3.9 Bei Teilleistungen erfolgt nach Erbringung der letzten Teilleistung die Endabnahme der Gesamtleistung durch die sinngemäße Anwendung der Punkte 3.1 bis 3.4 und die Übersendung der Abschlussrechnung.

3.10. Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung der Rechnung länger als 7 Tage in Verzug und reagiert auf keine Zahlungsaufforderungen oder Kontaktaufnahmeversuche durch die MK zehndreißig GmbH, so behält zehndreißig sich das Recht vor unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen sind Kredite im Sinne des § 1168 Abs. 1 ABGB ausgeschlossen.

3.11 Sollte es sich bei der durch die MK zehndreißig GmbH erbrachten Leistung/Teilleistung, um die Erstellung oder Optimierung einer Webseite handeln, so ist zehndreißig berechtigt bei einem Zahlungsverzug durch den Kunden von länger als 7 Tagen die Webseite ohne Vorwarnung offline zu schalten. Die Webseite wird nach vollständiger Begleichung des ausstehenden Betrags erneut online geschalten.

4. Abo-Modell

4.1. Die anfallenden Gebühren für die vom Kunden gewünschte Domain und das entsprechende Hosting der Website sind im Abopreis inbegriffen und werden im Rahmen des Angebotspreises von zehndreißig verrechnet.

4.2 Alle Verträge, welche über ein Webseiten-Abonnement der MK zehndreißig GmbH geschlossen werden, verfügen über eine Mindestlaufzeit. Diese Mindestlaufzeit kann der Kunde dem Angebot entnehmen. Sollte im Angebot keine bestimmte Laufzeit definiert sein, so ist eine standardmäßige, zahlungspflichtige Mindestlaufzeit von zwei Jahren einzuhalten. Grundsätzlich gibt es keine Maximallaufzeit und es findet keine automatische Kündigung des Abonnements nach Ablauf der zweijährigen Mindestlaufzeit vonseiten der MK zehndreißig GmbH statt.

4.3. Eine Kündigung kann nur schriftlich akzeptiert werden. Ebenso muss diese spätestens 30 Tage vor der automatischen Erneuerung des monatlichen Abonnements und nach Ablauf der Mindestlaufzeit stattfinden. Die Kündigung gilt erst als zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn diese ausdrücklich, schriftlich von zehndreißig festgehalten beziehungsweise bestätigt wurde.  

4.4. Die MK zehndreißig GmbH behält sich das Recht vor, für den weiteren Fortbestand des Unternehmens, notwendige Preiserhöhungen der vom Kunden zu bezahlenden, monatlichen Gebühr vorzunehmen und dies ohne verpflichtende Vorankündigung.

4.5. Webseiten, welche durch die Verwendung des Abo-Modells von der MK zehndreißig GmbH erworben wurden, unterliegen denselben Nutzungsrechten wie Webseiten, welche per Einmalzahlung gekauft wurden. Für die Einräumung der Rechte wird auf Punkt 5 und die darauffolgenden Unterpunkte verwiesen.

5. Einräumung von Rechten

5.1. Dem Kunden werden die mit ihm vereinbarten Rechte an der gelieferten Leistung oder dem Werk in folgenden Fällen übertragen: (i) bei vollständiger Abnahme und Bezahlung, (ii) bei Schlussabnahme im Falle von Teilleistungen und gleichzeitig vollständiger Bezahlung. Die Rechte des Kunden betreffen vor allem das Verwertungsrecht gemäß Urheberrechtsgesetz, das jedoch an bestimmte Konditionen gebunden ist, die nachfolgend beschrieben sind.

5.2. Der Kunde erwirbt die einfache, nicht ausschließliche und nicht auf andere übertragbare Nutzungsbewilligung an der Leistung oder dem Werk im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 UrhG, wenn zwischen den Vertragspartnern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Damit darf der Kunde das Werk der öffentlichen Allgemeinheit drahtgebunden oder drahtlos auf eine Art zur selbstbestimmten Verfügung stellen, dass es Mitgliedern dieser öffentlichen Allgemeinheit örtlich und zeitlich unbefristet zur Verfügung steht (Zurverfügungstellung im Sinne des § 18a UrhG).

5.3. Wenn zehndreißig zur Erbringung ihrer Dienste oder Werke Templates von Dritten verwendet, wird dem Kunden die Werknutzung nur in dem Umfang bewilligt, in dem zehndreißig vom Urheber des Templates selbst dazu berechtigt wurde, derartige Bewilligungen an Dritte zu übertragen.

5.4. Wenn Urheber- und sonstige Schutzrechte verletzt werden, kann zehndreißig Maßnahmen zur Abwehr oder Unterlassung ergreifen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Dieses Recht hat zehndreißig nur dann, wenn ihr entsprechende Rechte zustehen, insbesondere als alleiniger Urheberin der Leistung oder des Werks. Sollte der Kunde rechtlich gegen die entsprechende Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte vorgehen wollen, verpflichtet sich zehndreißig zur Abtretung der dafür nötigen Ansprüche. Davon unberührt bleibt der ursprüngliche Umfang der Nutzungsbewilligung des Kunden bei Vertragsabschluss.

5.5. Anders als in Punkt 5.2 festgelegt, erwirbt der Kunde einen Dienst oder ein Werk in originärer Entwicklung oder originärem Design mit nicht übertragbarem, ausschließlichem Nutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 UrhG. Auch in diesem Fall darf er das Werk der öffentlichen Allgemeinheit drahtgebunden oder drahtlos auf eine Art zur Verfügung stellen, die es Individuen dieser Allgemeinheit örtlich und zeitlich unbeschränkt zugänglich macht (Zurverfügungstellung gemäß § 18a UrhG). Das diesbezügliche Nutzungsrecht besteht jedoch nur am fraglichen Design (entweder einzelne originäre Elemente davon oder einzelne Webseiten) ebenso wie an der gesamten Webseite, jedoch nicht am Konzept oder der Programmierung (Source-Code), auf denen das Werk basiert bzw. anhand derer es erstellt ist. Um eine originäre Entwicklung bzw. ein originäres Design in diesem Sinne handelt es sich nur dann, wenn im jeweiligen Angebot und/oder in der entsprechenden Einzelvereinbarung ausdrücklich davon die Rede ist. Werden Templates, also bereits vorhandene Designvorlagen, verwendet, besteht weder eine originäre Entwicklung noch ein originäres Design.

5.6. Der Kunde erwirbt das Recht oder die Bewilligung zur Bearbeitung des Dienstes oder Werks nur auf den eigentlichen Inhalt der Webseite bezogen, beispielsweise zum Erstellen von Blogs, Artikeln, Newslettern etc. Darüber hinaus hat der Kunde kein Recht zur Bearbeitung, außer es wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

5.7. Hinsichtlich der Leistungen des Printdesigns (Logos, Schriftzüge, Faltblätter etc.) erwirbt der Kunde – außer in gesonderten Vereinbarungen festgelegt – ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 UrhG, das ausschließlich folgende Rechte umfasst: (i) Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG), (ii) Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG), (iii) Aufführungsrecht (§ 18 UrhG) und (iv) Zurverfügungstellungsrecht (§ 18a UrhG). Weitere Verwertungsrechte im Sinne der §§ 14 ff. UrhG, vor allem das Recht zum Vermieten und Verleihen (§ 16a UrhG) sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind (i) das Recht zur Bearbeitung sowie (ii) Rechte an den Source-Files. Hinsichtlich des letztgenannten Punktes ist das Nutzungsrecht territorial auf Österreich beschränkt (mit Ausnahme des Zurverfügungstellungsrechts im Sinne des § 18a UrhG).

5.8. Die Vereinbarung zur Werknutzungsbewilligung oder zum Werknutzungsrecht betrifft ausschließlich zehndreißig als Urheberin und den Kunden als Verwender zum eigenen Gebrauch. Eine Übertragung oder die Einräumung der Nutzungsbewilligungen oder Nutzungsrechte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben oder gar veräußert werden. Jede sonstige Wiederverwertung ist gleichfalls nicht gestattet. Letzteres gilt auch für Fälle, bei denen es sich um Unternehmen handelt, die mit dem Kunden in einer geschäftlichen Verbindung (beispielsweise einer Konzerngesellschaft) stehen.

5.9. Als Urheberin eines Dienstes oder Werkes darf zehndreißig an geeigneter Stelle auf dem Produkt eine Urheberbezeichnung anbringen. Das geschieht sowohl nach eigenem Ermessen als auch in eigener Gestaltung von und durch zehndreißig an geeigneter Stelle am Werk. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Urheberbezeichnung eigenmächtig zu entfernen oder abzuändern. Der Kunde ist verpflichtet, für die permanente und vollständige Sichtbarkeit der Urheberbezeichnung zu sorgen. Im negativen Fall muss die Urheberbezeichnung an anderer, sichtbarer Stelle angebracht bzw. erneuert werden.

5.10. Zum Zweck der Eigenwerbung hat zehndreißig das Recht, auf die Dienste und Werke, die sie für den Kunden erbracht hat, hinzuweisen. Das betrifft vor allem (i) die Dokumentation des jeweiligen Projekts auf der Homepage von zehndreißig, (ii) die Darstellung des Projekts in Präsentationen sowie (iii) die Veröffentlichung von Abbildungen (z.B. Screenshots) und Beschreibungen des Projekts in Printmedien, sowie den Sozialen Medien.

5.11. Weiters darf zehndreißig Namen und Logo des Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen.

6. Hosting

6.1. Wenn das Hosting zu den Leistungen gehört, die von zehndreißig erbracht werden sollen, werden dafür die Server eines Dritten verwendet. Außer, etwas Anderes wird gesondert vereinbart.

6.2. Das Entgelt, das für das Hosting anfällt, ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Geschieht das nicht, kann zehndreißig den Hosting-Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dies nochmals anzukündigen. In den Webhosting Abo Paketen „Smart“ und „Premium“ sind die Webhosting Gebühren bereits enthalten.

6.3. Verträge für das Webhosting werden für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten haben beide Vertragspartner das Recht, den eingegangenen Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. zehndreißig ist nicht dazu verpflichtet, den Vertragspartner vor Ablauf der Kündigungsfrist an die automatische Verlängerung zu erinnern.

6.4. Insbesondere wird hiermit darauf hingewiesen, dass zehndreißig nicht dafür verantwortlich ist, die permanente Verfügbarkeit des Internets sicherzustellen. Auf die digitale Infrastruktur beim Kunden hat zehndreißig keinen Einfluss. Beinhaltet die Leistung die Erstellung von Webseiten, übernehmen deren Hosting von zehndreißig ausgesuchte und geprüfte Drittanbieter. Letzteren allein obliegt die ausschließliche Verantwortung der digitalen Verfügbarkeit. Sollte die digitale Verfügbarkeit, der von zehndreißig erstellten Webseiten während der Dauer des Vertrags Mängel aufweisen, übernimmt zehndreißig keinerlei Haftung im Hinblick auf die tatsächliche Verfügbarkeit der Webseiten. Im Übrigen stellt der Kunde zehndreißig von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

6.5. Sollte zu irgendeiner Zeit die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Verfügbarkeit des Netzes gefährdet sein, kann zehndreißig den Zugriff auf die Leistungen vorübergehend beschränken. Die Entscheidung darüber wird je nach Erfordernis getroffen.

6.6. Sollte der Kunde missbräuchlich oder leichtsinnig mit den von zehndreißig erstellten Diensten oder Werken umgehen, so übernimmt oder trägt zehndreißig für die dem Kunden daraus entstandenen Schäden, inklusive Schäden von Viren, weder Verantwortung noch Haftung.

7. Domain

7.1. Obliegt die Registrierung der Domain des Kunden zehndreißig, hat der Kunde das Entgelt für den Betrieb der Domain innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Geschieht das nicht, kann zehndreißig ohne Mahnung oder sonstige Ankündigung die betreffende Domain des Kunden kündigen. Dazu bevollmächtigt der Kunde zehndreißig bei Vertragsabschluss ausdrücklich. Alle Aufwendungen und Schäden, die aus einer derartigen Kündigung erwachsen, muss der Kunde zehndreißig in vollem Umfang ersetzen.

7.2. Das Recht zur Kündigung der Domain des Kunden gemäß Punkt 7.1 gilt ebenso, wenn zehndreißig nicht als Inhaber der Domain, sondern lediglich als Tech-C oder Admin-C bei der Domain eingetragen ist.

7.3. Es liegt nicht in der verpflichtenden Verantwortung von zehndreißig, zu prüfen, ob Name, Kennzeichnung oder wettbewerbsrechtliche Belange der Domain des Kunden rechtlich zulässig sind. Der Kunde akzeptiert hiermit, zehndreißig dahingehend in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten.

7.4. Der Kunde hat das Recht, die Domain mittels Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Sollte die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden bzw. verstreichen, wird das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

8. Sonstige Pflichten des Kunden

8.1. Alle Informationen und Unterlagen, die zehndreißig benötigt, um die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen, sind vom Kunden zu übermitteln bzw. zu erteilen.

8.2. Im Übrigen leistet der Kunde sämtliche Mitwirkung, die für die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen nötig ist.

8.3. Wenn eine Webseite erstellt werden soll, müssen vom Kunden insbesondere folgende einzubindende Inhalte bereitgestellt werden: (i) Texte, (ii) Bilder, (iii) Grafiken, (iv) Logos, (v) Tabellen und sonstiges.

8.4. Sollte der Kunde seine Pflichten zur Mitwirkung vernachlässigen oder verletzen, muss zehndreißig dem Kunden zunächst eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen für die unverzügliche Lieferung einräumen. Während der Nachfrist bleibt ein Rücktrittsrecht im Sinne von § 1168 Abs. 2 ABGB bei vollständigem Entgeltanspruch gewahrt. Ausgeschlossen ist hierbei jedoch eine Anrechnung im Sinne des § 1168 Abs. 1 ABGB.

8.5. Für sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich er selbst verantwortlich. Das gilt vor allem hinsichtlich sämtlicher Rechte bzw. Ansprüche Dritter. Werden diesbezüglich Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, hält der Kunde zehndreißig für dadurch entstandene Schäden in vollem Umfang für schad- und klaglos. Zur Untersuchung der vom Kunden gelieferten Inhalte ist zehndreißig nicht verpflichtet.

8.6. Dennoch können zehndreißig bestimmte vom Kunden gelieferte Inhalte bedenklich erscheinen, vor allem hinsichtlich des Verdachts auf Verletzung des Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechts. Zudem können Inhalte auffällig und bedenklich erscheinen, die verdächtig sind, gegen sonstige Gesetze oder gute Sitten zu verstoßen. Sollte zehndreißig bei bestimmten Inhalten Zweifel über die Rechtmäßigkeit haben, haben  diese das Recht, diese Inhalte nicht zu verwenden. Davon unberührt ist jedoch die Pflicht von zehndreißig, das Werk ansonsten gemäß den übrigen Vereinbarungen zu erbringen. Sollten sich Rechteverstöße mehren oder sonstige übermäßige Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Lieferungen entstehen, steht es zehndreißig nach freier Wahl zu, den geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu negieren. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Leistung kann von zehndreißig in diesem Fall als anteilige Vergütung geltend gemacht werden.

8.7. Für sämtliche Verbindlichkeiten, Kosten oder Auslagen, die aufgrund von Verletzungen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten entstehen können, hält der Kunde zehndreißig für schad- und klaglos. Vor allem, aber nicht ausschließlich wegen der in Verkehr gebrachten Daten, betrifft das (i) Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung, (ii) medienrechtliche Ansprüche oder Delikte, (iii) Verfahren nach dem UrhG, MSchG, UWG oder nach den Tatbeständen der Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung.

8.8. Um jederzeit bezüglich Auskünfte, Rückfragen und weitergehenden Aufträgen in verbindlichem Kontakt bleiben zu können, bestimmt und benennt der Kunde für die gesamte Dauer des vereinbarten Projekts einen mit allen Belangen der vertraglichen Vereinbarungen vertrauten und bevollmächtigten Ansprechpartner für zehndreißig.

9. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen

9.1. Sollte der Kunde im Nachhinein Änderungen und/oder Ergänzungen der Inhalte oder die Integration anderer oder weiterer Tools etc. wünschen, die ergänzend oder zusätzlich zu den ursprünglich vereinbarten Leistungen oder nach bereits veranlasster Teilabnahme entstehen sollen, werden diese gesondert und in schriftlicher Form vereinbart. Ist bei der Realisierung bzw. Implementierung der zusätzlichen Inhalte oder Leistungen ein weiterer Mehraufwand verbunden, erfolgt eine weitere, darauf bezogene Rechnungslegung.

10. Entgelt

10.1. Für ihre erbrachten Leistungen steht zehndreißig das im zuvor geschlossenen Vertrag vereinbarte Entgelt zu. Sonstige Leistungen werden mit einem angemessenen Entgelt abgegolten.

10.2. Preiserhöhungen für zugekaufte Leistungen von Dritten kann zehndreißig nicht beeinflussen. Dessen ist sich der Kunde bewusst. Entsprechend ist zehndreißig dazu berechtigt, etwaige Preiserhöhungen, die zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung hinsichtlich insbesondere für Domains oder Templates entstehen, dem Kunden aufzuerlegen. Sollte das im Vorfeld möglich sein oder sich abzeichnen, wird zehndreißig den Kunden über die Preiserhöhung zeitnah informieren. Der Kunde hat daraufhin innerhalb von sieben Tagen das Recht, in schriftlicher Form seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Sollte zehndreißig zu diesem Zeitpunkt bereits eine anteilige Leistung erbracht haben, so hat der Kunde das entsprechende Entgelt anteilig zu entrichten. Wenn der Kunde die Frist von sieben Tagen verstreichen lässt, erklärt er damit stillschweigend, aber dennoch ausdrücklich die angekündigte Preiserhöhung als akzeptiert.

10.3. Wenn das zu Vertragsabschluss vereinbarte Entgelt auf einer Summe basiert, die zehndreißig als Angebot genannt hat, so entspricht das Angebot einem Kostenvoranschlag. Es besteht keine Gewähr darüber, dass der Angebotspreis dem letztgültigen Entgelt in der Rechnungslegung entspricht. Wird ein Mehraufwand nötig, der nicht in der Verantwortung von zehndreißig liegt, informiert zehndreißig den Kunden von der jeweiligen Kostenüberschreitung zeitnah und rechtzeitig. Gleichzeitig holt zehndreißig die Zustimmung des Kunden dazu ein. Wenn der Kunde seine Zustimmung zur Kostenüberschreitung nicht innerhalb von 14 Tagen gibt, verrechnet zehndreißig dennoch den unvermeidlichen Mehraufwand, sollte dieser nicht von zehndreißig verursacht worden sein.

10.4. Um die Verbindlichkeit eines Vertragsschlusses zu gewährleisten und nicht über Gebühr in Vorleistung treten zu müssen, behält sich zehndreißig das Recht vor, bei der Erteilung des Auftrags dem Kunden eine Anzahlung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Diese beträgt normalerweise 50 Prozent des zuvor veranschlagten Auftragsvolumens. Bevor die Anzahlung nicht vollständig angewiesen wurde, ist zehndreißig nicht verpflichtet, damit zu beginnen, ihre vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.

10.6. Das Honorar besteht aus dem Entgelt der Arbeitsleistung von zehndreißig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn ansonsten nichts anderes angegeben ist.

10.7. Auf eine detaillierte Aufrechnung verzichtet der Kunde.

11. Zahlung

11.1. Nach der Rechnungslegung hat der Kunde 7 Tage Zeit, um das Entgelt fristgemäß zu begleichen.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle Rechnungen, ohne jeglichen Abzug und spesenfrei zu zahlen.

11.3. Folgende mögliche Mehrkosten hat der Kunde ebenfalls selbst zu tragen: (i) Mahnspesen und (ii) Kosten anwaltlicher Intervention (auch außerhalb eines Gerichts), die notwendig werden, wenn Gründe im Sinne der Punkte 8.5 und 8.6 zur Rechtsverfolgung vorliegen.

12. Gefahrtragung

12.1. Sollte zehndreißig die Ausführung der Leistung oder des Werks durch Versäumnisse des Kunden endgültig unmöglich gemacht worden sein, so hat der Kunde dennoch das ursprünglich im Vertrag vereinbarte Entgelt vollständig zu entrichten. Etwa angefallene Mehr- oder Nebenkosten sind in der entsprechenden Höhe ohne Abzüge zu begleichen.

12.2. Sollten zehndreißig während der Leistungserbringung Einsparungen an (i) Arbeit, (ii) Zeit oder (iii) Material möglich sein, kann sie dies veranlassen, ohne dazu verpflichtet zu sein, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Was zehndreißig eingespart hat, muss weder offengelegt noch angerechnet werden.

12.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr und zu Kosten des Kunden.

13. Gewährleistung

13.1. Bei Erhalt der Leistung oder des Werks begutachtet der Kunde unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit. Jedwede Mängel muss der Kunde ohne Aufschub, mindestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich bekanntgeben.

13.2. Hinsichtlich der Übermittlung der Mängelrüge hat der Kunde für garantierte Zustellung an zehndreißig zu sorgen.

13.3. Sollte die Rügeobliegenheit im Sinne von Punkt 13.1 durch den Kunden verletzt werden, erlöschen neben der unmittelbaren Schadenersatzpflicht durch zehndreißig ebenso jegliche weiteren Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund möglicher Mangelfolgeschäden. Davon ausgenommen sind Fälle des § 377 Abs. 5 UGB.

13.4. Sollte der Kunde Mängel anzeigen, muss zehndreißig diese beseitigen, allerdings ihrer Wahl gemäß durch (i) Verbesserung, (ii) Austausch oder (iii) Preisminderung. Gleiches gilt ebenso für Schadenersatzansprüche im Sinne von § 933a ABGB.

13.5. Hat der Kunde die gerügten oder angezeigten Mängel aufgrund unrichtiger oder ungenauer Anweisungen selbst herbeigeführt, kann weder eine Gewährleistung noch eine Haftung im Sinne von § 1168a ABGB zugestanden werden.

13.6. Bezüglich der von zehndreißig verwendeten Open-Source-Software werden sämtliche Gewährleistungsansprüche durch zehndreißig ausgeschlossen. Das betrifft vor allem sämtliche mögliche Einschränkungen der von zehndreißig eingesetzten Open-Source-Software, da zehndreißig für diese weder verantwortlich ist noch haftbar gemacht werden kann. Schließlich ist zehndreißig nicht verpflichtet, mögliche Einschränkungen durch Angebote oder Realisierungen zu lösen.

13.7. Sollte der Kunde selbst oder weitere Dritte, die dem Kunden zugerechnet werden können, nach beanstandungsloser Abnahme eigenmächtig Eingriffe im gelieferten Werk vornehmen oder Änderungen veranlassen, werden sämtliche Gewährleistungsansprüche hinfällig.

13.8. Für mögliche Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe der Leistung oder des Werks, obliegt dem Kunden die Beweispflicht gegenüber zehndreißig.

14. Haftung und Haftungsausschluss

14.1. Für leichte Fahrlässigkeit haftet zehndreißig nicht. Ausnahmen sind Personenschäden.

14.2. Sollte grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angeklagt sein, obliegt dem Kunden die Beweislast.

14.3. Eine Haftung übernimmt zehndreißig nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) ausschließliche Vermögensschäden sowie (iii) Folgeschäden, außer es handelt sich dabei um Personenschäden, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

14.4. Jegliche Schadenersatzansprüche, die aus der Verwendung der Open-Source-Software durch zehndreißig entstehen, sind ausgeschlossen. Für mögliche Einschränkungen der Funktionalität der von zehndreißig eingesetzten Open-Source-Software, gilt Punkt 13.6 entsprechend.

14.5. Insbesondere haftet zehndreißig nicht für mögliche Schäden und entgangenen Gewinn aus Online-Shops, sollte der entsprechende Schaden auf die Open-Source-Software zurückgehen, die von zehndreißig eingesetzt wird.

14.6. Einigen sich Kunde und zehndreißig auf eine Ersatzpflicht, so beläuft sich diese für jeden einzelnen Schadensfall pauschal maximal auf die Summe des ursprünglichen Auftrags. Diese Begrenzung ist gültig hinsichtlich jedes Ereignisses mit verursachtem Schaden im Verhältnis zur Gesamtheit der Geschädigten. Jede über den Schaden hinausgehende Geltendmachung ist unzulässig.

14.7. Sollten die vom Kunden zur Erbringung der Leistung oder des Werks gelieferten Inhalte einen Schaden davontragen, übernimmt zehndreißig keine Haftung.

14.8. Ebenso haftet zehndreißig weder für den übermittelten Inhalt noch Richtigkeit oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Daten. Auch für den möglichen Verlust der Daten übernimmt zehndreißig keine Haftung.

14.9. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Schädiger besteht eine Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche von sechs Monaten.

14.10. Die späteste Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt drei Jahre. Sie beginnt nach dem Eintritt des Ereignisses, dessen Schaden in jedem Fall begründungspflichtig ist.

15. Datenschutz

15.1. Die Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten zu nachfolgenden Zwecken erfolgen automationsunterstützt: (i) Vertragserfüllung, (ii) Betreuung des Kunden und (iii) Werbung. Damit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Die fraglichen, vom Kunden zu erhebenden Daten sind insbesondere folgende: (i) Name, (ii) Adresse, (iii) E-Mail, (iv) Kreditkartendaten, (v) Daten für Kontoüberweisungen und (vi) Telefonnummer.

15.2. Ohne explizite Einwilligung des Kunden werden dessen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn dies zur Erbringung der Leistung oder zur Durchführung des Vertrags notwendig ist, insbesondere die Übermittlung an Subunternehmer.

15.3. Für die Kontaktaufnahme ist zehndreißig, auch zu Informations- und Werbezwecken, berechtigt. Im Sinne von § 107 TKG kann die Kontaktaufnahme in folgender Weise geschehen: (i) E-Mail, (ii) Telefon und (iII) Post. Sollte die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nicht weiter gewünscht werden, kann die Zustimmung darüber zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, ist das für Handelssachen sachlich zuständige Gericht für die Stadt Wien, Innere Stadt, zuständig. Insbesondere betrifft die Streitigkeit über Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen zehndreißig und dem jeweiligen Kunden.

16.2. Schließlich ist zusätzlich die Anfechtung oder Anpassung des Vertrags ausfolgenden Gründen ausgeschlossen: (i) Irrtum, (ii) Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, (iii) Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder (iv) sonstiges.

16.3. Werden von zehndreißig Erklärungen, an die ihr zuletzt bekanntgegebene Adresse versendet, gelten diese als zugegangen.

16.4. Auf den Vertrag angewendet wird ausschließlich österreichisches Recht. Die Verweisungsnormen sowohl des internationalen Privatrechts als auch des UN-Kaufrechts sind dabei ausgeschlossen.

16.5. Wird ein Teil der Bestimmungen des Vertrags (i) nichtig, (ii) anfechtbar oder (iii) aus anderen Gründen unwirksam, bleiben sowohl die Gültigkeit als auch die Rechtswirksamkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrags erhalten. An die Stelle der nichtig gewordenen Bestimmungen treten hinsichtlich ihrer Inhalte und Bedeutungen äquivalente rechtswirksame Bestimmungen dieses Vertrags, deren Regelungen beiden Vertragsparteien am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt ebenso für eventuelle Lücken im Vertrag.

16.6. Sollen von einer oder beiden Vertragsparteien Teile des Vertrags geändert und/oder Ergänzungen vorgenommen werden, müssen diese schriftlich abgefasst sein, um rechtsgültig zu werden. In gleicher Weise gilt das für den möglichen Fall, dass für die Einhaltung dieser Form von beiden Vertragsparteien abgesehen wird. Lediglich mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen und in jedem Fall weder rechtlich bindend noch einklagbar.

16.7. Sollen Rechte aus diesem Vertrag an Dritte übertragen werden, muss zehndreißig diesem Ansinnen des Kunden ausdrücklich zustimmen.

16.8. Die Vertragssprache zwischen zehndreißig und dem Kunden ist deutsch.

Stand: 09/2022